Steuerliche Erfassung · § 138 AO · Ausfüllen kostenlos
Steuerlich anmelden — ohne Amtsdeutsch
Gewerbe angemeldet, freiberuflich gestartet oder eine Gesellschaft gegründet? steuerlicheerfassung.io übersetzt den Pflichtfragebogen in verständliche Fragen. Das Ausfüllen ist kostenlos; formale Vollständigkeitsprüfung und ELSTER-Übermittlung durch Jahresabschluss.io kosten einmalig 35 €.
Registrierter ELSTER-Softwarehersteller mit direkter Integration
Jahresabschluss.io ist als ELSTER-Softwarehersteller registriert. Wir prüfen Ihren ausgefüllten Fragebogen formal auf Vollständigkeit, klären notwendige Tatsachenangaben mit Ihnen und übermitteln ihn über unsere ELSTER-Integration. Nach erfolgreicher Abgabe erhalten Sie das Transferticket.
Gerade gegründet? Dann ist dieser Fragebogen Ihr erster Pflichttermin
- Gewerbe angemeldet: Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt automatisch — der Fragebogen kommt so oder so auf Sie zu. Wer ihn selbst einreicht, hat die Steuernummer schneller.
- Freiberuflich gestartet: Kein Gewerbeamt, keine Aufforderung — als Freiberufler müssen Sie sich selbst beim Finanzamt melden.
- UG oder GmbH gegründet: Nach dem Notartermin braucht die Gesellschaft eine eigene Steuernummer — ohne sie keine ordentlichen Rechnungen und kein Vorsteuerabzug.
Frist: ein Monat nach dem meldepflichtigen Ereignis — und die Übermittlung ist elektronisch vorgeschrieben (§ 138 Abs. 4 und Abs. 1b AO).
Dasselbe Feld — zweimal gefragt
So fühlt sich der Unterschied an: erst das amtliche Formular, darunter dieselbe Entscheidung als verständliche Frage — mit dem Hinweis, was sie für Sie bedeutet.
Im amtlichen Formular: „Auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung wird verzichtet. Die Erklärung bindet für mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG)."
Bei uns: „Erwarten Sie in diesem Jahr weniger als 25.000 € Umsatz?" Dann können Sie ohne Umsatzsteuer abrechnen: einfachere Rechnungen, keine Voranmeldungen — aber auch kein Vorsteuerabzug bei Ihren Einkäufen. Und bevor Sie verzichten, sagt Ihnen die Software, dass der Verzicht Sie mindestens fünf Jahre bindet.
Im amtlichen Formular: „Die Umsatzsteuer wird berechnet nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung) / vereinnahmten Entgelten. Die Genehmigung wird hiermit beantragt (§ 20 UStG)."
Bei uns: „Möchten Sie die Umsatzsteuer erst abführen, wenn Ihre Kundschaft wirklich gezahlt hat?" Ohne diesen Antrag führen Sie die Steuer schon ab, sobald die Rechnung geschrieben ist — auch wenn das Geld noch aussteht. Ob Sie die Voraussetzungen der Ist-Versteuerung erfüllen, prüfen wir automatisch.
Im amtlichen Formular: „Voraussichtliche Einkünfte im Jahr der Betriebseröffnung / im Folgejahr: ______ €"
Bei uns: „Was bleibt Ihnen im ersten Jahr voraussichtlich als Gewinn?" Aus dieser Zahl setzt das Finanzamt Ihre Vorauszahlungen fest — vierteljährlich, im Voraus. Wer zu optimistisch schätzt, zahlt Steuern auf Gewinn, den es noch gar nicht gibt. Unsere Prognoserechnung leitet die Zahl aus Kunden, Preisen und Kosten ab, statt Sie raten zu lassen.
Drei Kreuze, jahrelange Folgen
- 5 Jahre bindet Sie der Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung — mindestens (§ 19 Abs. 3 UStG).
- 1 Monat Frist für die Anzeige beim Finanzamt nach Aufnahme der Tätigkeit (§ 138 Abs. 4 AO).
- 4× im Jahr zahlen Sie Vorauszahlungen — festgesetzt nach Ihrer eigenen Gewinnschätzung (§ 37 EStG).
Was Sie am Ende in der Hand haben
- Den ausgefüllten Fragebogen — lokal auf fehlende Angaben und Widersprüche geprüft
- Formale Vollständigkeitsprüfung und Übermittlung durch Jahresabschluss.io über die ELSTER-Integration
- Das Transferticket als Nachweis der erfolgreichen elektronischen Abgabe
- Ihre steuerlichen Weichenstellungen verständlich begründet — Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung, EÜR oder Bilanz, Gewerbe- und Lohnsteuer, jeweils mit Gesetzesfundstelle
- Die Liste der nächsten Schritte: Steuernummer per Post, erste Fristen, passende Konteneinrichtung
So funktioniert es
- Geführtes Interview in Alltagssprache — nur die Felder, die für Ihre Rechtsform und Tätigkeit zählen
- Die KI schlägt Wirtschaftszweig, Freiberuf-oder-Gewerbe und die passende Umsatzsteuer-Wahl vor und begründet sie
- Ihr Steuerprofil: Steuernummer, USt-IdNr, Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung, EÜR oder Bilanz, Gewerbe- und Lohnsteuer
- Lokale Plausibilitätsprüfung, danach formale Vollständigkeitsprüfung und ELSTER-Übermittlung durch uns
Für jede Gründungsform
Freiberufler und gewerbliche Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG und Partnerschaftsgesellschaft, UG, GmbH und AG sowie Vereine — die passende Fragebogen-Variante und die richtigen Pflichtfelder setzt das System automatisch anhand Ihrer Angaben. Die KI erklärt dabei die Entscheidungen, die wirklich zählen: die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (25.000 € / 100.000 € seit 2025), EÜR oder Bilanz, die Gewinnprognose für die Vorauszahlungen und die Gewerbesteuer mit ihrem Freibetrag von 24.500 € für natürliche Personen.
Keine Steuerberatung — aber Sicherheit
Die KI ersetzt keine steuerliche Beratung (§ 5 StBerG): Sie entscheidet nicht für Sie, sondern erklärt, schlägt begründete Voreinstellungen vor und prüft auf Widersprüche. So füllen Sie den Fragebogen selbst aus und behalten jede Entscheidung in der Hand — bei echten Zweifelsfällen bleibt der Weg zum Berater sinnvoll.
Steuerliche Erfassung im Detail | Fragebogen-Ratgeber | Kleinunternehmer
Eine Marke von Jahresabschluss.io
steuerlicheerfassung.io ist eine Marke von Jahresabschluss.io. Nach der Anmeldung arbeiten Ihre Stammdaten auf derselben Plattform weiter — in Buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Steuererklärungen, Jahresabschluss und E-Bilanz. Der Übermittlungsauftrag umfasst keine steuerliche Einzelfallberatung.
Was kostet die steuerliche Erfassung?
Das Ausfüllen kostet nichts: Interview, KI-Erklärungen, Prognose und lokale Prüfung sind kostenlos — ohne Kreditkarte, mit sofortigem Zugang. Formale Vollständigkeitsprüfung und ELSTER-Übermittlung durch uns kosten einmalig 35 € je Erfassung, ohne Abo. Sie sehen alle Angaben, bevor Sie den Auftrag erteilen. Verarbeitung DSGVO-konform auf Servern in Deutschland, kein KI-Training mit Ihren Daten.