Steuerliche Erfassung · UG (haftungsbeschränkt) · kostenlos

Steuerliche Erfassung für die UG (haftungsbeschränkt) mit KI

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft – für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gilt deshalb die Datenart FSE-KapG, nicht die Variante für Einzelunternehmen. Auch hier läuft die Frist: ein Monat, elektronisch über ELSTER. Weil die UG als Formkaufmann immer bilanzieren muss und Körperschaftsteuer statt Einkommensteuer zahlt, unterscheiden sich viele Antworten im Fragebogen grundlegend von denen eines Einzelunternehmens. Unsere KI erklärt diese Unterschiede und bereitet die Angaben passend zur Kapitalgesellschaft auf.

FSE-KapG: eigene Variante für die UG

UG, GmbH und AG nutzen im Fragebogen die Datenart FSE-KapG. Sie fragt unter anderem nach Stammkapital, Geschäftsführung und Handelsregistereintrag – Angaben, die es bei Einzelunternehmen so nicht gibt.

Unsere KI übernimmt die Registerdaten aus dem Interview, erklärt jedes Feld der Kapitalgesellschafts-Variante und weist auf Besonderheiten der UG hin, etwa die im Vergleich zur GmbH oft geringere Stammkapitalausstattung.

Formkaufmann heißt: immer Bilanz, nie EÜR

Als Kapitalgesellschaft ist die UG Formkaufmann nach § 238 HGB und muss deshalb immer bilanzieren (§ 140 AO i. V. m. § 238 HGB) – unabhängig von Umsatz oder Gewinnhöhe. Eine Einnahmenüberschussrechnung wie bei Freiberuflern oder kleinen Einzelunternehmen ist für die UG nicht vorgesehen.

Im Fragebogen wird deshalb bei der Gewinnermittlung durchgängig die Bilanzierung angegeben. Die KI weist auch auf eine mögliche Eröffnungsbilanz zum Gründungsstichtag hin, die für die erste Erfassung relevant sein kann.

Körperschaftsteuer statt Einkommensteuer, kein Gewerbesteuer-Freibetrag

Die UG unterliegt als Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer statt der Einkommensteuer. Bei der Gewerbesteuer gilt zusätzlich: Anders als bei natürlichen Personen und Personengesellschaften gibt es für Kapitalgesellschaften keinen Freibetrag (§ 11 GewStG) – der gesamte Gewerbeertrag ist gewerbesteuerpflichtig.

Wird eine Geschäftsführung angestellt und entlohnt, kommt außerdem die Lohnsteuer-Anmeldung nach § 41a EStG ins Spiel. Die KI erkennt aus den Angaben zur Geschäftsführung, ob dieser Abschnitt relevant ist, und führt entsprechend durchs Formular.

Was im Fragebogen für die UG abgefragt wird

  • Angaben zur Gesellschaft: Firma, Stammkapital, Handelsregisternummer
  • Geschäftsführung und ggf. Lohnsteuer-Anmeldung nach § 41a EStG
  • Gewinnermittlung: Bilanzierung nach § 238 HGB, keine EÜR-Option
  • Voraussichtlicher Gewinn für Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen
  • Umsatzsteuer: Regelbesteuerung ist bei Kapitalgesellschaften der Regelfall
  • Bankverbindung der Gesellschaft mit SEPA-Lastschriftmandat

Stammkapital, Sacheinlage und die erste Bilanz

Anders als bei der GmbH reicht bei der UG (haftungsbeschränkt) schon ein Stammkapital von einem Euro je Gesellschafter – dafür darf es nicht durch Sachwerte, sondern nur durch Bareinlage aufgebracht werden. Das Stammkapital wird im Fragebogen ebenso abgefragt wie bei der GmbH, meist in geringerer Höhe.

Weil die UG von Beginn an bilanziert, kann bereits die erste Eröffnungsbilanz zum Gründungsstichtag relevant werden. Unsere KI erklärt, welche Angaben aus dem Gesellschaftsvertrag dafür gebraucht werden, und wie sich das von der einfacheren Einnahmenüberschussrechnung eines Einzelunternehmens unterscheidet.

Häufige Fragen

Welche ELSTER-Variante gilt für die UG?

Die UG nutzt wie GmbH und AG die Datenart FSE-KapG für Kapitalgesellschaften, nicht die FSE-EUn-Variante für Einzelunternehmen.

Muss die UG bilanzieren?

Ja, immer. Als Formkaufmann ist die UG unabhängig von Umsatz oder Gewinn zur Bilanzierung verpflichtet (§ 140 AO i. V. m. § 238 HGB).

Zahlt die UG Gewerbesteuer wie ein Einzelunternehmen?

Nicht ganz vergleichbar: Die UG zahlt zwar ebenfalls Gewerbesteuer, hat aber anders als natürliche Personen keinen Freibetrag nach § 11 GewStG – jeder Gewerbeertrag ist grundsätzlich steuerpflichtig.

Wann brauche ich eine Lohnsteuer-Anmeldung für die UG?

Sobald die Gesellschaft Arbeitnehmer beschäftigt oder eine Geschäftsführung anstellt und entlohnt, greift § 41a EStG und eine Lohnsteuer-Anmeldung wird fällig.

Kann die UG die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Rechtlich möglich, in der Praxis aber selten sinnvoll – die meisten UGs entscheiden sich für die Regelbesteuerung, unter anderem wegen des Vorsteuerabzugs bei Investitionen.

Wie lange habe ich für die steuerliche Erfassung der UG Zeit?

Wie bei anderen Rechtsformen grundsätzlich einen Monat nach Betriebseröffnung, elektronisch über ELSTER einzureichen.