Steuerliche Erfassung · Einzelunternehmen · kostenlos
Steuerliche Erfassung für Ihr Einzelunternehmen mit KI
Wer ein gewerbliches Einzelunternehmen gründet, meldet zunächst das Gewerbe beim Gewerbeamt an. Danach – oder oft direkt im Zusammenhang damit – steht der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach § 138 AO an, der innerhalb eines Monats über ELSTER beim Finanzamt eingehen muss. Der Fragebogen entscheidet über Steuernummer, Umsatzsteuer-Einstufung und Gewerbesteuer-Angaben. Unsere KI führt durch jedes Feld, schlägt den passenden Wirtschaftszweig vor und prüft die Angaben auf Plausibilität, bevor daraus ein ELSTER-fertiges Datenpaket wird.
Gewerbeanmeldung und Fragebogen gehören zusammen
Ein gewerbliches Einzelunternehmen entsteht mit der Anmeldung beim Gewerbeamt. Das Gewerbeamt informiert zwar die Finanzverwaltung, die steuerliche Erfassung selbst – also der Fragebogen nach § 138 AO – bleibt aber eine eigene, fristgebundene Pflicht: ein Monat nach Betriebseröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b AO).
Für Einzelunternehmen nutzt ELSTER die Datenart FSE-EUn – dieselbe Variante wie bei Freiberuflern, aber mit anderen Antworten bei Gewerbesteuer und Tätigkeitsbeschreibung. Unsere KI erkennt aus dem Interview, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, und stellt die passenden Folgefragen.
Gewerbesteuer: Freibetrag von 24.500 €
Gewerbliche Einzelunternehmen unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer (§ 2 GewStG). Für natürliche Personen gilt jedoch ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG) – erst der darüberliegende Gewerbeertrag wird tatsächlich mit Gewerbesteuer belastet.
Im Interview schätzen Sie Ihren voraussichtlichen Gewinn; unsere KI ordnet diese Angabe automatisch in den Gewerbesteuer-Kontext ein und erklärt, wie sich der Freibetrag auswirkt – ohne eine Steuerberatung zu ersetzen.
Was der Fragebogen konkret abfragt
- Angaben zur Person und ggf. zum bisherigen Steuerberater mit Vollmacht
- Gründungsform, Registereintrag und bisherige betriebliche Verhältnisse
- Tätigkeitsbeschreibung, aus der die KI einen Wirtschaftszweig-Code vorschlägt
- Voraussichtlicher Gewinn für die Vorauszahlungen von Einkommen- und Gewerbesteuer
- Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung nach § 19 UStG
- Bankverbindung mit SEPA-Lastschriftmandat für Zahlungen und Erstattungen
EÜR bleibt Standard – Bilanz nur ab bestimmten Grenzen
Einnahmenüberschussrechnung
Kleine Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn per EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG) – einfacher als die Bilanzierung und der Regelfall bei der Gründung.
Bilanzpflicht ab § 141 AO
Bilanzieren müssen Einzelunternehmen ab einem Umsatz von 800.000 € oder einem Gewinn von 80.000 € im Jahr (seit 2024) – oder wenn sie als Kaufmann ins Handelsregister eingetragen sind (§ 140 AO i. V. m. § 238 HGB).
Die KI ordnet ein
Anhand der geschätzten Zahlen im Fragebogen weist die KI darauf hin, wenn eine Grenze absehbar erreicht wird – die endgültige Einordnung bleibt Ihre Entscheidung.
Ist- oder Soll-Versteuerung wählen
Bei der Umsatzsteuer wählen Einzelunternehmen zwischen der Soll-Versteuerung, dem gesetzlichen Standard nach § 16 UStG, und der Ist-Versteuerung nach § 20 UStG, bei der die Umsatzsteuer erst nach tatsächlichem Zahlungseingang fällig wird. Für Gewerbetreibende ist die Ist-Versteuerung bis zu einem Vorjahresumsatz von 800.000 € möglich – anders als bei Freiberuflern, die diese Option unabhängig vom Umsatz nutzen dürfen.
Im Interview fragt unsere KI den geschätzten Vorjahres- beziehungsweise erwarteten Umsatz ab und ordnet daraus ein, ob die Ist-Versteuerung als Option infrage kommt. Das kann die Liquidität spürbar entlasten, weil Umsatzsteuer nicht schon bei Rechnungsstellung, sondern erst bei Geldeingang ans Finanzamt abzuführen ist. Auch der bisherige Steuerberater und eine mögliche Vollmacht werden im Interview abgefragt, falls die Erfassung nicht komplett in Eigenregie erfolgen soll.
Häufige Fragen
Brauche ich für ein Einzelunternehmen eine Gewerbeanmeldung?
Ja, jedes gewerbliche Einzelunternehmen wird beim Gewerbeamt angemeldet. Zusätzlich muss die steuerliche Erfassung über den Fragebogen nach § 138 AO erfolgen.
Wie viel Gewerbesteuer zahle ich am Anfang?
Für natürliche Personen gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG). Liegt der Gewerbeertrag darunter, fällt keine Gewerbesteuer an.
Muss ich für mein Einzelunternehmen bilanzieren?
Nur wenn Sie als Kaufmann im Handelsregister stehen oder die Grenzen des § 141 AO überschreiten – 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn. Ansonsten reicht die Einnahmenüberschussrechnung.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und USt-IdNr?
Die Steuernummer vergibt das Finanzamt nach der Erfassung, die USt-IdNr beantragt man zusätzlich beim BZSt – nur wer innergemeinschaftlich liefert oder leistet, braucht sie.
Wie lange habe ich Zeit für den Fragebogen?
Grundsätzlich einen Monat nach Betriebseröffnung, verpflichtend elektronisch über ELSTER seit 2021.
Hilft die KI bei der Wahl der Umsatzsteuer-Regelung?
Ja, sie erklärt Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung anhand Ihrer Umsatzschätzung und weist auf die fünfjährige Bindung bei einem Verzicht hin (§ 19 Abs. 3 S. 3 UStG).