Steuerliche Erfassung · ohne Steuerberater · mit KI

Steuerliche Erfassung ohne Steuerberater: was du selbst erledigen kannst

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist eine amtliche Anzeige nach § 138 AO – keine Steuerberatung im rechtlichen Sinn. Deshalb dürfen Gründer:innen ihn grundsätzlich selbst ausfüllen und über ELSTER einreichen, ganz ohne Kanzlei. Schwierig wird es bei den Entscheidungen dahinter: Kleinunternehmerregelung, Gewinnermittlung oder der richtige Wirtschaftszweig. Genau hier erklärt und prüft unsere KI im Programm jedes Feld verständlich, damit du die Angaben nachvollziehst und sicher selbst entscheidest, statt zu raten oder etwas einfach zu übernehmen.

Was du ohne Steuerberater erledigen darfst

Das Ausfüllen und Einreichen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ist keine vorbehaltene Aufgabe der Steuerberatung. Du meldest damit lediglich Tatsachen an: wann du gegründet hast, welche Tätigkeit du ausübst, wie viel Gewinn du erwartest und welche Bankverbindung fürs Finanzamt gilt. Das darfst du als Gründer:in selbst erledigen, unabhängig von der Rechtsform, ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft.

Auch die Übermittlung selbst ist kein Problem: Seit 2021 läuft sie ohnehin verpflichtend über ELSTER, das amtliche Portal der Finanzverwaltung. Wer ein eigenes ELSTER-Benutzerkonto besitzt, kann den amtlich vorgeschriebenen Datensatz direkt einreichen – mit oder ohne Kanzlei im Hintergrund. Ein Vollmachtsdatenbank-Eintrag für eine Kanzlei ist dafür nicht erforderlich.

Wo die Grenzen liegen (§ 5 StBerG)

Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen ist nach § 5 Steuerberatungsgesetz Steuerberater:innen, Steuerbevollmächtigten und einigen weiteren Berufsgruppen vorbehalten. Wer verbindliche steuerliche Ratschläge für andere erteilt, ohne dazu befugt zu sein, überschreitet diese Grenze – das betrifft aber die Beratung Dritter, nicht das Ausfüllen der eigenen Anzeige. Für die eigene steuerliche Erfassung gilt diese Vorbehaltsregel deshalb nicht.

Deshalb berät unsere KI nicht im rechtlichen Sinn und trifft keine Entscheidung für dich. Sie erklärt die amtlichen Begriffe, schlägt anhand deiner Angaben plausible Antworten vor und weist auf Widersprüche hin. Die Entscheidung – etwa Kleinunternehmerregelung ja oder nein – triffst am Ende immer du selbst, mit einer klaren Erklärung im Hintergrund.

So begleitet dich die KI dabei

  • Erklärt jedes Feld des Fragebogens in Alltagssprache statt Amtsdeutsch.
  • Schlägt aus deiner Tätigkeitsbeschreibung einen passenden Wirtschaftszweig (WZ-Code) vor.
  • Ordnet Freiberuf und Gewerbe anhand deiner Angaben ein und erklärt den Unterschied.
  • Prüft die Angaben auf Plausibilität und Widersprüche, bevor du übermittelst.
  • Übersetzt deine Antworten in die amtlichen ELSTER-Felder – copy-paste-fertig.
  • Markiert Grenzfälle, bei denen Rücksprache mit einer Kanzlei sinnvoll ist.

Wann sich trotzdem eine Kanzlei lohnt

Komplexe Gründungskonstellationen

Sacheinlagen, Umwandlungen oder mehrere Gesellschafter mit unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen sind Einzelfälle, bei denen fachkundiger Rat sinnvoll ist. Hier lohnt sich eine gezielte Rücksprache, bevor du entscheidest.

Auslandsbezug

Ausländische Gesellschafter, Betriebsstätten im Ausland oder Doppelbesteuerungsfragen gehen über die reine Anzeige hinaus und betreffen echte steuerliche Gestaltung.

Laufende Steuererklärungen

Für Jahresabschluss und Steuererklärungen bleibt eine Kanzlei häufig sinnvoll – unser Programm ersetzt sie dort nicht, sondern bereitet die Basis dafür vor.

So läuft die Erfassung mit KI ab

Du beantwortest im geführten Interview einfache Fragen zu deiner Gründung, deiner Tätigkeit und deinen erwarteten Einnahmen. Die KI erklärt zu jeder Frage, warum das Finanzamt sie stellt, und schlägt anhand deiner Angaben eine plausible Antwort vor – etwa den passenden Wirtschaftszweig oder ob die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist. Widersprüchliche Angaben werden dir direkt angezeigt, bevor du weitermachst.

Am Ende steht ein geprüftes Steuerprofil mit den wichtigsten Fakten für deine Gründung sowie ein ELSTER-fertiges Datenpaket. Du prüfst alles noch einmal, gibst frei und reichst es selbst über dein ELSTER-Benutzerkonto ein – ganz ohne Kanzlei dazwischen. So bleibt die Entscheidungshoheit bei dir, während die Vorbereitung erledigt ist.

Häufige Fragen

Darf ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst ausfüllen?

Ja. Es handelt sich um eine amtliche Anzeige nach § 138 AO, keine vorbehaltene Steuerberatungsleistung. Du kannst sie eigenständig über ELSTER einreichen, unabhängig von deiner Rechtsform.

Was darf die KI im Programm nicht für mich entscheiden?

Sie trifft keine rechtsverbindliche steuerliche Entscheidung und berät nicht im Sinn des § 5 StBerG. Sie erklärt, schlägt vor und prüft – die Freigabe jeder Angabe bleibt bei dir.

Brauche ich für die Gründung trotzdem einen Steuerberater?

Für die reine Anzeige nicht zwingend. Bei komplexeren Konstellationen wie Sacheinlagen, mehreren Gesellschaftern oder Auslandsbezug ist Rücksprache aber sinnvoll.

Was passiert, wenn ich ein Feld falsch ausfülle?

Kleinere Angaben lassen sich später formlos beim Finanzamt korrigieren. Unsere KI prüft die Angaben vorher auf Plausibilität, damit solche Korrekturen selten nötig werden.

Ist die Nutzung der Software kostenlos?

Ja, die geführte Erfassung ist kostenlos nutzbar, unabhängig davon, wie viele Fragen du beantwortest.

Was passiert mit meinen Angaben nach der Nutzung?

Deine Daten liegen auf Servern in Deutschland und werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Du entscheidest selbst, wann du dein Datenpaket exportierst.