Steuerliche Erfassung OHG · mit KI · kostenlos

Steuerliche Erfassung der OHG mit KI: Fragebogen richtig ausfüllen

Wer eine offene Handelsgesellschaft gründet, ist automatisch Vollkaufmann oder Vollkauffrau nach dem Handelsgesetzbuch – mit Eintrag ins Handelsregister und voller Buchführungspflicht. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung läuft für die OHG über die Datenart FSE-PersG und verlangt Angaben zu allen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, zur Firma und zur Gewinnermittlung. Unsere KI führt durch dieses Formular als geführtes Interview, erklärt jedes Feld in Alltagssprache und schlägt anhand der Tätigkeitsbeschreibung den passenden Wirtschaftszweig vor. Am Ende steht ein geprüftes, ELSTER-fertiges Datenpaket – kostenlos, und ohne dass Gesellschafterdaten doppelt erfasst werden müssen.

Warum die OHG steuerlich ein Sonderfall ist

Anders als bei einer GbR entsteht die OHG erst mit der Eintragung ins Handelsregister und ist von Gesetzes wegen Kaufmann. Das bedeutet: Es gibt keine Wahlfreiheit bei der Gewinnermittlung. Die OHG bilanziert nach § 238 HGB in Verbindung mit § 140 AO, unabhängig von Umsatz oder Gewinn – die Einnahmenüberschussrechnung steht ihr nicht offen.

Steuerlich ist die OHG selbst kein Einkommensteuersubjekt. Der Gewinn wird einheitlich und gesondert festgestellt (§ 180 AO) und anteilig den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern zugerechnet, die ihn in der eigenen Einkommensteuererklärung versteuern. Gewerbesteuer dagegen zahlt die OHG als Personengesellschaft selbst – inklusive des Freibetrags von 24.500 Euro nach § 11 GewStG.

Was den Fragebogen der OHG von dem der GbR unterscheidet

  • Handelsregisternummer und Registergericht sind Pflichtangaben, die die GbR nicht kennt.
  • Bilanzierung statt Einnahmenüberschussrechnung – ohne Wahlmöglichkeit.
  • Firma statt bloßer Gesellschaftsbezeichnung, inklusive Rechtsformzusatz „OHG“.
  • Alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter mit Anschrift, Steuer-ID und Beteiligungsquote.
  • Ein eigener Nachweis zur Bilanzierungspflicht entfällt – sie gilt ab Gründung automatisch.

So hilft die KI beim Ausfüllen

Das Interview fragt zunächst nach der Tätigkeit der OHG in eigenen Worten und leitet daraus den passenden Wirtschaftszweig-Code ab. Bei jedem Feld erklärt die KI, warum die Angabe gebraucht wird und was im amtlichen ELSTER-Formular dahintersteckt – etwa der Unterschied zwischen Steuernummer und Handelsregisternummer.

Weil die Bilanzierungspflicht für die OHG feststeht, markiert die KI dieses Feld automatisch vorausgefüllt und weist auf die Konsequenzen hin, etwa die Pflicht zur Eröffnungsbilanz. Widersprüchliche Angaben, etwa ein angegebener Kleinunternehmer-Status trotz gewerblicher Kaufmannseigenschaft, werden vor dem Absenden markiert und erklärt.

Schritt für Schritt zur steuerlichen Erfassung

  • Gesellschaftsvertrag schließen und Firma festlegen.
  • Eintragung ins Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht veranlassen.
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im geführten Interview ausfüllen.
  • KI prüft die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  • Geprüftes Datenpaket herunterladen oder für die Direktübermittlung vorbereiten (Beta).

Worauf du bei der OHG achten solltest

Bilanzierungspflicht ab Tag eins

Es gibt für die OHG keine Umsatz- oder Gewinngrenze, unter der eine Einnahmenüberschussrechnung reichen würde – die Kaufmannseigenschaft entscheidet.

Alle Gesellschafter vollständig angeben

Fehlen Anschrift oder Steuer-ID einzelner Gesellschafter, verzögert das die Bearbeitung beim Finanzamt spürbar.

Gewerbesteuer-Freibetrag nutzen

Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt für die OHG als Personengesellschaft – anders als für Kapitalgesellschaften.

Häufige Fragen

Muss eine OHG immer bilanzieren?

Ja. Als Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch ist die OHG unabhängig von Umsatz oder Gewinn zur Bilanzierung verpflichtet (§ 140 AO i. V. m. § 238 HGB). Eine Einnahmenüberschussrechnung ist nicht zulässig.

Zahlt die OHG selbst Einkommensteuer?

Nein. Die OHG ist steuerlich transparent – der Gewinn wird gesondert und einheitlich festgestellt und den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern anteilig zugerechnet, die ihn privat versteuern. Gewerbesteuer zahlt dagegen die Gesellschaft selbst.

Braucht jede Gesellschafterin einen eigenen Fragebogen?

Nein, es wird ein Fragebogen für die OHG selbst eingereicht (Datenart FSE-PersG). Darin werden jedoch alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter mit ihren persönlichen Daten aufgeführt.

Welche Frist gilt für die steuerliche Erfassung der OHG?

Grundsätzlich muss der Fragebogen innerhalb eines Monats nach Gründung beziehungsweise Handelsregistereintragung elektronisch über ELSTER übermittelt werden (§ 138 AO).

Braucht die OHG eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Nur wenn sie innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen erbringt. Die USt-IdNr wird separat beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt, während die Steuernummer vom zuständigen Finanzamt vergeben wird.