Steuerliche Erfassung · GbR · kostenlos

Steuerliche Erfassung für die GbR mit KI

Gründen mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen ohne eigene Kapitalgesellschaft, entsteht meist eine GbR – eine Personengesellschaft. Auch die GbR muss innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen, hier in der Variante FSE-PersG. Weil an einer GbR mehrere Gesellschafter beteiligt sind, unterscheidet sich der Fragebogen von dem für Einzelunternehmen. Unsere KI führt durch die gesellschaftsbezogenen Fragen, erklärt die Besonderheiten der Personengesellschaft und bereitet die Angaben ELSTER-fertig auf.

FSE-PersG: der Fragebogen für Personengesellschaften

Für die GbR sieht ELSTER die Datenart FSE-PersG vor – abweichend von der FSE-EUn-Variante für Einzelunternehmen. Neben Angaben zur Gesellschaft selbst werden auch die beteiligten Gesellschafter erfasst.

Unsere KI erkennt aus den Angaben zur Gründungsform, dass mehrere Gesellschafter beteiligt sind, und stellt sicher, dass die entsprechenden Felder der Personengesellschafts-Variante ausgefüllt werden – statt versehentlich die Einzelunternehmer-Variante zu nutzen.

Transparente Besteuerung: Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer

Eine GbR ermittelt zwar gemeinsam ihren Gewinn, versteuert wird dieser aber bei den einzelnen Gesellschafter:innen – die Personengesellschaft ist für die Einkommensteuer transparent. Der im Fragebogen angegebene voraussichtliche Gewinn wird später auf die Beteiligten verteilt.

Die KI erklärt diesen Unterschied zur Kapitalgesellschaft im Interview und weist darauf hin, dass jede:r Gesellschafter:in die eigenen steuerlichen Angaben, etwa zur Veranlagung, im Blick behalten sollte.

Gewerbesteuer und die Abfärbetheorie

Ist die GbR gewerblich tätig, gilt wie beim Einzelunternehmen der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG). Übt die GbR ausschließlich eine freiberufliche Tätigkeit aus, fällt grundsätzlich keine Gewerbesteuer an.

Ist auch nur einer der Gesellschafter gewerblich tätig oder enthält die GbR gewerbliche Nebentätigkeiten, kann die Abfärbetheorie (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) die gesamte Tätigkeit gewerblich einfärben. Die KI weist im Interview auf diesen Grenzfall hin, wenn die Tätigkeitsbeschreibung entsprechende Hinweise enthält.

Was der Fragebogen für die GbR abfragt

  • Angaben zur Gesellschaft: Name, Gründungsform, Sitz und beteiligte Gesellschafter
  • Tätigkeitsbeschreibung, aus der die KI einen Wirtschaftszweig-Code vorschlägt
  • Voraussichtlicher Gewinn der Gesellschaft für die Vorauszahlungen
  • Gewinnermittlung – üblicherweise per Einnahmenüberschussrechnung
  • Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung für die Gesellschaft
  • Bankverbindung der Gesellschaft mit SEPA-Lastschriftmandat

Wann aus der GbR automatisch eine OHG wird

Betreibt eine GbR ein Handelsgewerbe in kaufmännischem Umfang, wird sie kraft Gesetzes zur OHG und muss ins Handelsregister eingetragen werden – unabhängig davon, ob die Gesellschafter das ausdrücklich wollten. Für die steuerliche Erfassung selbst ändert sich dadurch zunächst nichts, wohl aber für die Buchführungspflicht.

Unsere KI fragt im Interview nach dem Umfang der Geschäftstätigkeit und weist darauf hin, wenn die Angaben auf einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb hindeuten – ein Hinweis, keine rechtliche Feststellung. Auch die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer der einzelnen Gesellschafter:innen leiten sich aus dem im Fragebogen angegebenen voraussichtlichen Gewinn der Gesellschaft ab.

Häufige Fragen

Welche ELSTER-Variante nutzt eine GbR?

Die GbR fällt unter die Datenart FSE-PersG für Personengesellschaften – abweichend von der FSE-EUn-Variante für Einzelunternehmen.

Zahlt die GbR selbst Einkommensteuer?

Nein, die GbR ist für die Einkommensteuer transparent: Der gemeinsam ermittelte Gewinn wird auf die Gesellschafter:innen verteilt und dort individuell versteuert.

Zahlt eine GbR Gewerbesteuer?

Nur, wenn sie gewerblich tätig ist – dann gilt wie beim Einzelunternehmen ein Freibetrag von 24.500 €. Rein freiberufliche GbRs zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer.

Was passiert, wenn nur ein Gesellschafter gewerblich tätig ist?

Dann kann die Abfärbetheorie (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) greifen und die gesamte GbR als gewerblich einstufen – auch die freiberuflich tätigen Gesellschafter wären dann betroffen.

Muss jede:r Gesellschafter:in einen eigenen Fragebogen ausfüllen?

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird für die Gesellschaft eingereicht, erfasst aber auch die beteiligten Gesellschafter. Persönliche steuerliche Pflichten der Gesellschafter bleiben davon unberührt.

Muss die GbR bilanzieren?

Nur wenn sie als Kaufmann gilt oder die Grenzen des § 141 AO überschreitet – ansonsten reicht die Einnahmenüberschussrechnung.