Steuerliche Erfassung · Personengesellschaften · kostenlos
Steuerliche Erfassung für Personengesellschaften mit KI
GbR, OHG, KG und Partnerschaftsgesellschaft haben steuerlich mehr gemeinsam, als es auf den ersten Blick scheint: Alle gelten als Personengesellschaften und nutzen im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dieselbe ELSTER-Datenart FSE-PersG. Unsere KI führt durch die gesellschaftsbezogenen Fragen dieser Variante, erklärt die transparente Besteuerung der Personengesellschaft und bereitet die Angaben – unabhängig davon, ob es sich um eine GbR, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft handelt – ELSTER-fertig auf.
FSE-PersG: eine Variante für vier Rechtsformen
GbR, OHG, KG und Partnerschaftsgesellschaft unterscheiden sich im Gesellschaftsrecht deutlich, im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fallen sie jedoch unter dieselbe Datenart: FSE-PersG. Abgefragt werden Angaben zur Gesellschaft ebenso wie zu den beteiligten Gesellschafter:innen.
Unsere KI erkennt aus der gewählten Gründungsform, um welche Personengesellschaft es sich handelt, und stellt die dafür relevanten Rückfragen – etwa zur Haftung bei der OHG oder zur Kommanditeinlage bei der KG.
Transparente Besteuerung: Gewinn wird bei den Gesellschaftern versteuert
Personengesellschaften zahlen selbst keine Einkommensteuer. Der gemeinsam ermittelte Gewinn wird stattdessen den beteiligten Gesellschafter:innen zugerechnet und dort individuell versteuert – die Gesellschaft ist für die Einkommensteuer transparent.
Diese Verteilung erfolgt über eine gesonderte Feststellungserklärung, die auf den im Fragebogen angegebenen voraussichtlichen Gewinn aufbaut. Die KI erklärt diesen Zusammenhang im Interview, ohne die eigentliche Feststellungserklärung selbst zu ersetzen.
Was für alle Personengesellschaften gleich ist
- ELSTER-Datenart FSE-PersG statt FSE-EUn oder FSE-KapG
- Angaben zur Gesellschaft und zu allen beteiligten Gesellschafter:innen
- Transparente Besteuerung: Gewinn wird individuell bei den Gesellschaftern versteuert
- Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € bei gewerblicher Tätigkeit (§ 11 GewStG)
- Gewinnermittlung meist per Einnahmenüberschussrechnung, außer bei Kaufmannseigenschaft
- Bankverbindung der Gesellschaft mit SEPA-Lastschriftmandat
Wo sich die vier Formen unterscheiden
GbR
Die einfachste Form ohne Handelsregistereintragung, solange kein kaufmännischer Geschäftsbetrieb vorliegt.
OHG und KG
Beide werden ins Handelsregister eingetragen und gelten damit als Kaufmann – das kann die Bilanzierungspflicht auslösen, unabhängig von den Umsatzgrenzen des § 141 AO.
Partnerschaftsgesellschaft
Vorbehalten Angehörigen freier Berufe – hier bleibt trotz Registereintragung häufig die freiberufliche Einordnung erhalten, mit entsprechenden Folgen für die Gewerbesteuer.
Wie der Gesellschaftsvertrag die Steuer beeinflusst
Der Gesellschaftsvertrag regelt, wie der Gewinn unter den Gesellschafter:innen verteilt wird – diese Verteilung ist Grundlage für die spätere Feststellungserklärung und damit indirekt auch für den im Fragebogen angegebenen voraussichtlichen Gewinn der Gesellschaft.
Unsere KI fragt im Interview nach der gewählten Gründungsform und den beteiligten Personen, damit die amtlichen Felder der Datenart FSE-PersG korrekt befüllt werden – unabhängig davon, ob die Beteiligungsquoten gleich oder unterschiedlich verteilt sind. Auch die Bankverbindung der Gesellschaft und ein SEPA-Lastschriftmandat werden im selben Zug erfasst, damit spätere Zahlungen und Erstattungen reibungslos laufen.
Feststellung statt eigener Steuer
Eine Personengesellschaft ist ertragsteuerlich transparent: Der Gewinn wird auf Ebene der Gesellschaft einheitlich und gesondert festgestellt (§ 180 AO) und dann den Gesellschaftern zugerechnet, die ihn in ihrer eigenen Einkommensteuererklärung versteuern. Die steuerliche Erfassung meldet deshalb sowohl die Gesellschaft als auch die Beteiligten und ihre Anteile.
Gewerbesteuer fällt auf Ebene der Gesellschaft an, sofern sie gewerblich tätig ist — mit dem Freibetrag von 24.500 € für natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 GewStG). Unsere KI erkennt anhand der Tätigkeit, ob die Gesellschaft freiberuflich (keine Gewerbesteuer) oder gewerblich einzuordnen ist, und weist auf die Abfärbetheorie (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) bei gemischten Tätigkeiten hin.
Häufige Fragen
Welche Rechtsformen zählen zu den Personengesellschaften?
GbR, OHG, KG und die Partnerschaftsgesellschaft. Alle nutzen im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dieselbe Datenart FSE-PersG.
Zahlt eine Personengesellschaft selbst Einkommensteuer?
Nein, sie ist steuerlich transparent: Der Gewinn wird den Gesellschafter:innen zugerechnet und dort individuell versteuert, über eine gesonderte Feststellungserklärung.
Gilt der Gewerbesteuer-Freibetrag auch für Personengesellschaften?
Ja, der Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG) gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften gleichermaßen, sofern eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Müssen OHG und KG anders bilanzieren als eine GbR?
OHG und KG sind durch die Handelsregistereintragung Kaufleute und damit regelmäßig bilanzierungspflichtig, während eine GbR ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb meist bei der Einnahmenüberschussrechnung bleibt.
Was ist eine Partnerschaftsgesellschaft?
Eine Personengesellschaft, die ausschließlich Angehörigen freier Berufe offensteht – trotz Registereintragung bleibt häufig die freiberufliche steuerliche Einordnung bestehen.
Hilft die KI, die richtige Personengesellschaftsform im Fragebogen zu erkennen?
Ja, sie leitet aus der angegebenen Gründungsform ab, ob GbR, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft vorliegt, und stellt die dafür passenden Rückfragen.