Heilberuf · steuerliche Erfassung · mit KI
Steuerliche Erfassung für Physiotherapeuten
Physiotherapie ist ein freier Heilberuf mit oft umsatzsteuerfreien Leistungen. Unsere KI führt dich durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, erklärt jede Angabe und bereitet den ELSTER-Datensatz vor – kostenlos.
Heilberuf ohne Gewerbesteuer
Physiotherapeuten üben einen freien Heilberuf aus (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Damit entfällt die Gewerbesteuer, und eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich – die Anmeldung läuft direkt über die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.
Heilbehandlungen auf ärztliche Verordnung sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit. Bietest du zusätzlich präventive Kurse, Wellness-Massagen oder den Verkauf von Hilfsmitteln an, sind diese Leistungen in der Regel umsatzsteuerpflichtig.
Das erledigt die KI im Fragebogen
- Ordnet die Physiotherapie als freiberuflichen Heilberuf ein.
- Erklärt die Umsatzsteuerbefreiung für verordnete Heilbehandlungen (§ 4 Nr. 14 UStG).
- Trennt umsatzsteuerpflichtige Zusatzangebote (Prävention, Wellness, Verkauf) von befreiten Leistungen.
- Schlägt einen passenden WZ-Code aus dem Gesundheitswesen vor.
- Rechnet deine Gewinnprognose in Einkommensteuer-Vorauszahlungen um.
Verordnete Leistung vs. Selbstzahler
Die Umsatzsteuerbefreiung knüpft an das therapeutische Ziel der Behandlung an, das typischerweise durch eine ärztliche Verordnung belegt wird. Reine Wohlfühl- oder Fitnessangebote ohne medizinische Indikation fallen nicht darunter und sind steuerpflichtig.
Unsere KI hilft, deine Leistungspalette im Fragebogen sauber abzubilden, damit die richtigen Angaben zur Umsatzsteuer gemacht werden – und erklärt, wann sich die Kleinunternehmerregelung für den steuerpflichtigen Teil lohnt.
Ein Interview, ein geprüfter Datensatz
Statt das amtliche Formular zu deuten, beantwortest du klare Fragen zu Praxis, Tätigkeit und Prognose. Die KI übersetzt alles in die ELSTER-Felder und prüft auf Plausibilität.
Das Ergebnis ist ein geprüftes, ELSTER-fertiges Datenpaket. Der Einstieg ist kostenlos – so meldest du deine Praxis ohne Umwege an.
Praxisgründung und Vorauszahlungen
Bei der Praxisgründung entstehen Kosten für Behandlungsliegen, Geräte, Miete, Versicherung und Fortbildung. Diese Betriebsausgaben mindern deinen Gewinn und damit die Einkommensteuer – unabhängig davon, dass verordnete Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei sind.
Da die befreiten Umsätze keinen Vorsteuerabzug erlauben, ist die Anschaffung inklusive Umsatzsteuer zu kalkulieren. Für einen etwaigen steuerpflichtigen Bereich (Prävention, Verkauf) kann das anders aussehen. Unsere KI hilft, beide Bereiche zu trennen und den Gewinn realistisch zu prognostizieren.
Aus dieser Prognose leitet das Finanzamt die Vorauszahlungen ab – eine belastbare Schätzung schützt dich vor zu hohen Vorauszahlungen in der Aufbauphase.
Nach der Anmeldung: laufende Pflichten
Mit der Steuernummer starten die laufenden Pflichten. Als Freiberufler ermittelst du deinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung und gibst sie mit der Einkommensteuererklärung ab. Sind deine Heilbehandlungen befreit, entfallen Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Für steuerpflichtige Zusatzangebote sind hingegen Voranmeldungen und der korrekte Umsatzsteuerausweis nötig. Die Einkommensteuer läuft über Vorauszahlungen und die Jahreserklärung.
Unsere KI erklärt diese Abläufe schon beim Ausfüllen und hilft, den steuerpflichtigen vom befreiten Bereich sauber zu trennen – damit die laufende Abwicklung von Anfang an stimmt.
Häufige Fragen
Ist ein Physiotherapeut freiberuflich?
Ja, es handelt sich um einen freien Heilberuf nach § 18 EStG. Es fällt keine Gewerbesteuer an, und eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig – die Anmeldung erfolgt über die steuerliche Erfassung.
Sind Physiotherapie-Leistungen umsatzsteuerfrei?
Verordnete Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG befreit. Präventionskurse, Wellness-Angebote und der Verkauf von Hilfsmitteln ohne medizinische Indikation sind dagegen umsatzsteuerpflichtig. Unsere KI trennt beide Bereiche.
Muss ich mich um die Kleinunternehmerregelung kümmern?
Nur für den steuerpflichtigen Teil deiner Umsätze. Sind alle Leistungen befreit, ist § 19 UStG praktisch nicht relevant. Unsere KI erkennt, welcher Teil steuerpflichtig ist.
Brauche ich eine Gewerbeanmeldung für meine Praxis?
Nein. Als Freiberufler meldest du dich direkt beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – ohne Gang zum Gewerbeamt.
Ist die Nutzung kostenlos?
Ja. Den Fragebogen mit unserer KI vorzubereiten kostet nichts.
Muss ich als Physiotherapeut Vorauszahlungen leisten?
Ja, das Finanzamt setzt aus dem voraussichtlichen Gewinn Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest. Betriebsausgaben der Praxis senken diesen Gewinn. Unsere KI führt dich durch eine realistische Prognose, damit die Vorauszahlungen passen.