Steuerliche Erfassung · Rechtsanwält:innen · mit KI

Steuerliche Erfassung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit KI

Wer sich als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt niederlässt, übt einen Katalogberuf nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus – freiberuflich, ohne Gewerbeanmeldung und ohne Gewerbesteuer. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du trotzdem innerhalb eines Monats nach § 138 AO elektronisch über ELSTER einreichen. Unsere KI führt dich durch jede Angabe, erklärt die umsatzsteuerlichen Grundlagen anwaltlicher Leistungen und hilft, Gewinnermittlung und Vorauszahlungen realistisch einzuschätzen. Rechtliche Beratung ersetzt sie nicht – dafür bist du selbst die Fachperson.

Anwaltliche Tätigkeit als Katalogberuf

Die anwaltliche Tätigkeit zählt zu den Katalogberufen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Voraussetzung ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sowie die Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Im Fragebogen gibst du die freiberufliche Einordnung an.

Das gilt für Einzelkanzleien ebenso wie für viele Kanzleien in Partnerschaftsgesellschaft oder GbR. Unsere KI erkennt aus deiner Tätigkeitsbeschreibung 'Rechtsanwaltskanzlei' oder 'anwaltliche Beratung' die passende freiberufliche Einordnung und führt dich durch Gewinnermittlung und Umsatzsteuer.

So hilft die KI beim Ausfüllen

  • Ordnet die anwaltliche Tätigkeit als freiberuflichen Katalogberuf ein – ohne Gewerbeanmeldung und ohne Gewerbesteuer.
  • Erklärt die Grundlagen der Umsatzsteuer auf anwaltliche Leistungen verständlich.
  • Hilft, den voraussichtlichen Gewinn realistisch einzuschätzen, gerade in der Startphase einer Kanzlei.
  • Prüft, ob die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG als Freiberufler:in sinnvoll ist.
  • Übersetzt alle Angaben in die amtlichen ELSTER-Felder der Datenart FSE-EUn oder FSE-PersG.
  • Führt bei einer Sozietät mit mehreren Partner:innen durch die passenden Felder der Datenart FSE-PersG.

Umsatzsteuer auf anwaltliche Leistungen

Anwaltliche Leistungen unterliegen grundsätzlich dem Regelsteuersatz von 19 % Umsatzsteuer. Eine Steuerbefreiung wie bei Heilberufen gibt es für Rechtsberatung nicht. Gerade zu Beginn, wenn Mandate erst langsam anlaufen, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG infrage kommen: Vorjahresumsatz bis 25.000 € und laufendes Jahr voraussichtlich bis 100.000 €.

Als Freiberufler:in steht dir unabhängig vom Umsatz die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG offen – du führst Umsatzsteuer erst ab, wenn das Honorar tatsächlich eingegangen ist, nicht schon bei Rechnungsstellung. Das erleichtert die Liquiditätsplanung gerade bei Mandaten mit längeren Zahlungszielen.

Kammer, Gewinnermittlung und Lohnsteuer

Zulassung und Kammer

Die Zulassung nach BRAO und die Kammermitgliedschaft sind berufsrechtliche Voraussetzungen, keine Angaben im Fragebogen selbst – sie sollten aber vorliegen, bevor du die Kanzlei eröffnest.

Gewinnermittlung und Lohnsteuer

Als Freiberufler:in ermittelst du deinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG – unabhängig vom Umsatz. Beschäftigst du Kanzleipersonal, wird die Lohnsteuer-Anmeldung nach § 41a EStG relevant.

Sozietäten und angestellte Anwält:innen

Viele Kanzleien werden heute als Sozietät mit mehreren Partner:innen geführt, oft ergänzt um angestellte Rechtsanwält:innen. Für die Partner:innen bleibt die Tätigkeit freiberuflich, solange die anwaltliche Verantwortung und Außenwirkung bei den Berufsträger:innen liegt.

Der Fragebogen erfasst die Grundangaben zur Kanzleiform; bei mehreren Gesellschafter:innen kommt die Datenart FSE-PersG zum Einsatz statt FSE-EUn. Die KI führt dich durch die passenden Felder, unabhängig von der Kanzleigröße.

Häufige Fragen

Muss ich als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ein Gewerbe anmelden?

Nein. Die anwaltliche Tätigkeit ist ein Katalogberuf nach § 18 EStG und damit freiberuflich – ohne Gewerbeanmeldung und ohne Gewerbesteuer. Der Fragebogen ans Finanzamt bleibt trotzdem Pflicht.

Welcher Umsatzsteuersatz gilt für anwaltliche Leistungen?

Der Regelsteuersatz von 19 %. Eine Steuerbefreiung wie bei bestimmten Heilberufen gibt es für Rechtsberatung nicht.

Kann ich als Anwältin oder Anwalt Kleinunternehmer:in werden?

Ja, wenn dein Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € und der laufende Jahresumsatz voraussichtlich höchstens 100.000 € beträgt. Die Option zur Regelbesteuerung bindet dich anschließend fünf Kalenderjahre.

Was ist die Ist-Versteuerung und lohnt sie sich für mich?

Bei der Ist-Versteuerung führst du Umsatzsteuer erst ab, wenn das Honorar tatsächlich eingegangen ist. Als Freiberufler:in steht sie dir unabhängig vom Umsatz offen und kann die Liquidität gerade bei späten Zahlungen verbessern.

Gilt das auch für eine Kanzlei in Partnerschaftsgesellschaft?

Ja, auch bei mehreren Berufsträger:innen in einer Sozietät bleibt die anwaltliche Tätigkeit freiberuflich, solange keine gewerbliche Mischtätigkeit hinzukommt. Der Fragebogen kennt dafür die Datenart FSE-PersG.

Ändert sich etwas, wenn ich in einer Sozietät mit mehreren Partner:innen arbeite?

Die freiberufliche Einordnung bleibt grundsätzlich erhalten, solange die anwaltliche Verantwortung bei den Berufsträger:innen liegt. Für mehrere Gesellschafter:innen nutzt der Fragebogen die Datenart FSE-PersG.

Muss ich für angestellte Anwält:innen in meiner Kanzlei etwas Zusätzliches angeben?

Ja, sobald du Personal beschäftigst, wird die Lohnsteuer-Anmeldung nach § 41a EStG Teil des Fragebogens. Die KI blendet diesen Abschnitt nur ein, wenn er relevant ist.